NEUE TIERSCHUTZ-GESETZGEBUNG
Was sich mit der neuen
Tierschutzgesetzgebung ändert
Waren bislang die Bestimmungen für Pferde in Richtlinien ausformuliert, so sind
diese nun rechtsverbindlich in der Tierschutzverordnung verankert. Im Zentrum
stehen der Kontakt zu anderen Pferden, das Verbot der Anbindehaltung und die
Ausbildung.
Pferde tragen immer noch die Verhaltensweisen vom Leben auf der Steppe in sich. Als Fluchttier, an grosse Weiten gewöhnt, braucht es viel Bewegung und möchte stets seine Umgebung überblicken können. Die Anbindehaltung von Pferden wird deshalb künftig verboten. In den vergangenen Jahren hat sich die Pferdehaltung massiv gewandelt - wohl weniger als 5% der Pferde werden zur Zeit noch angebunden gehalten. Bis 2013 haben diese Pferdebesitzer Zeit, ihr Haltungssystem zu ändern. Pferde kurzfristig anzubinden bleibt selbstverständlich erlaubt und ist zeitweise auch nötig - etwa zur Fütterung, beim Transport oder über Nacht bei Ausritten.
Kontakt mit anderen Pferden
Als Herdentier möchte das Pferd mit Artgenossen zusammen leben können. Die
Tiere müssen deshalb Blickkontakt zu anderen Pferden haben und diese hören und
riechen können. Kühe oder Ziegen dagegen können Artgenossen nicht ersetzen.
Pferdehaltenden haben bis 2013 Zeit, dies umzusetzen.
Jungpferde müssen in Gruppen aufgezogen werden. Nur so können sie die
Verhaltensweisen von Pferden richtig erlernen.
Bewegung !
Pferde brauchen viel Bewegung. Täglicher Auslauf oder Ausritt ist deshalb
vorgeschrieben. Für Zuchtstuten mit Fohlen, Jungpferde und andere Pferde,
die nicht genutzt werden, ist die tägliche Auslaufzeit auf mindestens zwei
Stunden festgesetzt. Die Auslauffläche sollte mindestens 150 m2 gross sein. Wo
diese Fläche nicht gegeben werden kann, muss den Pferden sicher die
Mindestfläche gemäss Anhang 1, Tabelle 7 der Tierschutzverordnung zur Verfügung
stehen.
Gut ausgebildete Pferdehaltende
Die neuen Tierschutzvorgaben stärken die Ausbildung. Besitzen Sie mehr als 5
Pferde, müssen sie eine Basisausbildung besuchen (Sachkundenachweis). Halten Sie
mehr als 11 Pferde gewerbsmässig, müssen sie künftig eine entsprechende
Ausbildung mit theoretischem und praktischem Teil vorweisen können.
Das Bundesamt für Veterinärwesen wird für die beiden Ausbildungen in den kommenden Monaten die Inhalte und Ziele des Kurses oder des Praktikums festlegen. Die angebotenen Ausbildungen werden auf der Website des Bundesamtes publiziert.
